Beitrags­ordnung des VMD

(Stand: 10.03.2024)


§ 1 Grundsatz


    Diese Beitrags­ordnung ist nicht Bestand­teil der Satzung. Sie regelt die Beitrags­verpflich­tungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitglieder­versammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse


  1. Die Mitglieder­versammlung beschließt die Höhe des Mitglieds­beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festge­setzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitglieder­versammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge


    Es werden folgende, jährliche Mindest­beiträge erhoben:
Mitglieds­klasse Mitglieds­form Jahres­beitrag
1 Ordent­liches Mitglied, natürliche Person 50€
2 Ordent­liches Mitglied, juristische Person (z.B. Verbände, Vereine, Firmen) 250€
3 Fördermitglied 120€
4 Ehrenmitglied 0€

  1. Für die Beitrags­höhe ist der am Fällig­keitstag bestehende Mitglieder­status maßgebend.
  2. Eine Aufnahme­gebühr wird nicht erhoben.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellst­möglich mitzuteilen.
  4. Mitglieds­beiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-­Basis-­Lastschrift­verfahren eingezogen. Das Mitglied verpflichtet sich hierzu bei Eintritt in den Verein, ein SEPA- Lastschrift­mandat zu erteilen sowie für eine ausrei­chende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Der Mitglieds­beitrag wird unter Angabe der Gläubiger-ID und der Mandats­referenz jährlich zum 1. Januar einge­zogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankar­beitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankar­beitstag.
  5. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechts­anspruch auf Raten­zahlung und / oder Stundung der Beitrags­schuld besteht nicht.
  6. Erfolgt der Vereins­eintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berech­nung von 50% des Beitrags­satzes. Die erste Abbuchung erfolgt bei Eintritt.
  7. Der Vorstand kann ordent­liche Mitglieder für den Status des aktiven Ehrenamts­mitglieds vorschlagen und durch die Mitglieder­versammlung bestätigen lassen. Aktiven Ehrenamts­mitgliedern wird die Zahlung des Jahres­beitrages erlassen.
  8. Der Status der aktiven Ehrenamts­mitglied­schaft kann von der Mitglieder­versammlung auf Antrag des Vorstandes entzogen werden. Die Zahlung des Mitglieds­beitrags ist zum Zeitpunkt der nächsten Fällig­keit wieder aufzunehmen.
  9. Der Status der aktiven Ehrenamts­mitglied­schaft kann bei entsprechender Eignungs­grund­lage bereits beim Eintritt durch den Vorstand vergeben werden. Über die Rechts­kräftig­keit entscheidet die nächste Mitglieder­versammlung. Im Falle einer negativen Entschei­dung besteht keine rückwirkende Zahlungs­verpflichtung des Jahres­beitrages.

§ 4 Datenverarbeitung


    Die Beitrags­erhebung erfolgt durch Datenver­arbeitung (EDV). Die personen­geschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundes­daten­gesetz gespeichert.

§ 5 Vereinskonto


    IBAN: DE78 8306 5408 0005 4270 53
    BIC: GENODEF1SLR
    Kreditinstitut: Deutsche Skatbank

    Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.